Gesetzliche Vorgaben

Dieser Bereich des Forums dient zum Gedankenaustausch über unsere gemeinsamen Pfleglinge, die Taggeckos. Hier können Fragen gestellt werden, über die unsere Berichte keine Auskunft geben oder über die man vertieft etwas erfahren möchte. Dinge, die einem in der täglichen Beobachtung der Tiere aufgefallen sind, können hier zur Diskussion gestellt werden. Alle Besucher dieser Seite sind herzlich eingeladen sich mit Fragen und Antworten am Forum zu beteiligen.
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firelight
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Gesetzliche Vorgaben

Beitrag von firelight » Di 06 Mai, 2014 16:35

Hallo, wir sind seit kurzem stolze Besitzer von 3 kleinen Babys. Als ich die Freude darüber mit einem Kollegen teilen wollte, meinte dieser: " Ich darf nicht züchten, mache mich damit strafbar! " Völlig geschockt wende ich mich nun an Euch und hoffe auf dienliche Informationen.
Hier die Fakten:
1. beide Elterntiere stammen von einem Züchter und haben Papiere
2. beide Elterntiere sind von mir ordnungs - und fristgemäß bei der zuständigen Behörde angemeldet
3. bei 3 Tieren würde ich noch von keiner Zucht sprechen
4. über eine Abgabe oder einen Verkauf hat noch niemand nachgedacht, da sie erst einmal die nächsten Wochen und Monate gedeihen müssen und groß werden wollen
5. die babys stammen aus keinem Inkubator, sondern wurden unter natürlichen Terrarienbedingungen geboren, wobei das erste Doppelgelege vom 26.12. stammt und niemand mehr damit gerechnet hat, dass es überhaupt befruchtet ist und doch haben sich dort kleine Geckos entwickelt und sind nach einer extrem langen Zeit geschlüpft ( 30.04./01.05. )

Meine Fragen:
1. ab wann spricht man von einer Zucht?
2. was muß ich gesetzlich beachten, um mich nicht strafbar zu machen?
3. ab welchem Alter werden die Jungtiere bei den Ämtern gemeldet?

Ich wäre Euch für dienliche Informationen sehr dankbar und bin schon gespannt auf Eure Antworten. Leider hält sich die Freude über den kleinen Nachwuchs durch die doch sehr konfuse Aussage in Grenzen ::Questionm :roll: und ich hoffe Ihr könnt das Ganze aufklären.

Danke schön an alle die sich melden.
MfG firelight



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Thomas Hofmann
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Re: Gesetzliche Vorgaben

Beitrag von Thomas Hofmann » Di 06 Mai, 2014 17:28

Grundsätzlich besteht für Phelsuma robertmertensi eine Nachweis-/ und Meldepflicht der du ja deiner Aussage nach nachgekommen bist. Da du nun Jungtiere hast ist dies deiner Behörde anzuzeigen. Wenn du die kleinen einmal Abgeben willst musst du lediglich wiederum Papiere dem neuen Besitzer ausstellen die belegen dass du die Tiere nachgezogen hast. Also genau dasselbe wie als du deine Tiere erworben hast.
Normalerweise sieht der Gesetzgeben vor das jegliche Bestandsänderung (Erwerb, Tod, oder Nachzuchten) innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde gemeldet werden muss. Oftmals ist es aber auch so dass die Behörde eine eigene Regelung trifft. Zum Beispiel aller drei Monate melden. Einfach mal bei deiner Behörde nachfragen ;-)
Wie dein Bekannter auf den Dreh kommt dass du die Tiere nicht züchten darfst würde mich wirklich mal Interessieren! Absoluter Blödsinn!!!

Thema Zucht:
Solange du deine Tiere nicht nach bestimmten Kriterien (Färbung, Zeichnung, Größe, Milchleistung, Fleischansatz usw.) verpaarst, bist du überhauptkein Züchter. Lol
Ich vermeide eigentlich in unserem Fall von Zucht zu sprechen da wir unsere Tiere nicht nach bestimmten Kriterien Vermehren. Somit müssten wir uns eigentlich“ Vermehrer“ nennen!
Aber egal wie man es nennt, es darf dir keiner verbieten deine Tiere zu vermehren und an Interessierte weiterzugeben solange die Elterntiere auch legal nachgezüchtet wurden und gemeldet sind.

Also rauche deinen Kollegen in der Pfeife,- der erzählt Blödsinn :-( :frusty2

Gruß
Thomas

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firelight
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Re: Gesetzliche Vorgaben

Beitrag von firelight » Di 06 Mai, 2014 17:48

Hallo. Vielen Dank für deine schnelle und beruhigende Antwort. So waren eigentlich auch meine bisherigen Recherchen dazu, weil ZuchtrechtLinien kenne ich von meinen Hunden und die sehen ganz anders aus. Muß mit dem Kollegen mal ernsthaftes Wort reden, schätze ihn sonst sehr aber das ging wohl nach hinten los.
Vermehrer klingt gut und beruhigt ungemein. Und strafbar mache ich mich also auch nicht.Behörde wird informiert, ein wenig Zeit ist ja noch dafür.
Ab wann könnte man die Tiere abgeben, wenn man es möchte? Habe gelesen nicht vor 12 Monaten bei Robertmertensi.
MfG firelight



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Thomas Hofmann
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Re: Gesetzliche Vorgaben

Beitrag von Thomas Hofmann » Di 06 Mai, 2014 21:58

Ich glaube es kommt darauf an, an wem du die Tiere abgibst. An einen Halter mit Erfahrung kann man die Tiere natürlich schon abgeben wenn sie noch jünger sind. An einen Neuling in der Taggeckopflege sollten sie schon etwas älter sein. Grundsätzlich jedoch nicht unter drei Monaten damit sie auch wirklich fit und schon aus dem gröbsten raus sind ;-)

Gruß
Thomas

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