Ist die IGP ein e.V.?
Hallo,
ich habe mal versucht, die Rechtsform der IG Phelsuma herauszufinden, leider ohne Erfolg. Handelt es sich bei der IGP um einen eingetragenen Verein?
Viele Grüße
Björn
ich habe mal versucht, die Rechtsform der IG Phelsuma herauszufinden, leider ohne Erfolg. Handelt es sich bei der IGP um einen eingetragenen Verein?
Viele Grüße
Björn
Re: Ist die IGP ein e.V.?
Hallo Björn,
die IG Phelsuma ist kein eingetragener Verein sondern eine rein private Interessengruppe.
Viele Grüße,
Ralph
die IG Phelsuma ist kein eingetragener Verein sondern eine rein private Interessengruppe.
Viele Grüße,
Ralph
Re: Ist die IGP ein e.V.?
Hallo Ralph,
gibt es dafür einen bestimmten Grund? Habt ihr die sich daraus ergebenen Konsequenzen mal juristisch prüfen lassen? Denn rechtlich müsste es sich bei der IGP dann um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handeln. Das hat Konsequenzen bezüglich der Haftung und Ansprüchen der Mitglieder wegen Verteilung von Gewinn und Verlust.
Falls da weiterer Gesprächsbedarf besteht, stehe ich gerne per PN zur Verfügung. Falls ihr das aber schon alles habt prüfen lassen, wäre ich auch per PN an den Ergebnissen der Prüfung interessiert.
Viele Grüße
Björn
EDIT: Man kann auch an einen nicht eingetragenen Verein denken.
gibt es dafür einen bestimmten Grund? Habt ihr die sich daraus ergebenen Konsequenzen mal juristisch prüfen lassen? Denn rechtlich müsste es sich bei der IGP dann um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handeln. Das hat Konsequenzen bezüglich der Haftung und Ansprüchen der Mitglieder wegen Verteilung von Gewinn und Verlust.
Falls da weiterer Gesprächsbedarf besteht, stehe ich gerne per PN zur Verfügung. Falls ihr das aber schon alles habt prüfen lassen, wäre ich auch per PN an den Ergebnissen der Prüfung interessiert.
Viele Grüße
Björn
EDIT: Man kann auch an einen nicht eingetragenen Verein denken.
Re: Ist die IGP ein e.V.?
Moin,
der IGP würde es aus rechtlicher Sicht keine Vorteile durch die Eintragung als Verein bringen, genau so wenig wie ihr Nachteile als GbR bzw. nicht eingetragener Verein gegenüber stehen.
Zudem ist die IGP nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und wäre als e.V. somit als Idealverein einzuordnen.
Viele Grüße,
Jan
der IGP würde es aus rechtlicher Sicht keine Vorteile durch die Eintragung als Verein bringen, genau so wenig wie ihr Nachteile als GbR bzw. nicht eingetragener Verein gegenüber stehen.
Zudem ist die IGP nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und wäre als e.V. somit als Idealverein einzuordnen.
Viele Grüße,
Jan
Phelsuma ornata
Phelsuma standingi
Phelsuma standingi
Re: Ist die IGP ein e.V.?
Hallo Jan,
das sehe ich etwas anders. Das Kernproblem sehe ich bei der Haftung. Bei einer GbR haften nach außen alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch.
Dabei stellt sich schon die Frage, wer überhaupt Gesellschafter ist. Ist das nur der Vorstand? Oder alle Mitglieder? Das würde bedeuten, dass jedes Mitglied voll mit dem eigenen Privatvermögen haften würde. Ich denke nicht, dass dieses Ergebnis gewollt ist. Und so ganz abwegig finde ich eine Haftung auch nicht: Was passiert, wenn auf der Jahrestagung jemand über ein Kabel stürzt und anschließend die IGP als Veranstalter verklagt?
Außerdem hat bei einer GbR jeder Gesellschafter den gleichen Anspruch auf Gewinn und Verlust. Wenn die IGP also ein "Plus" macht, können alle Gesellschafter verlangen, daran beteiligt zu werden. Außerdem kann nach § 723 BGB auch ein einzelner Gesellschaft die Gesellschaft kündigen und müsste dann wieder am Vermögen beteiligt werden. So lange alles glatt läuft, ist das auch kein Problem. Aber was passiert, wenn Mitglieder plötzlich eine Beteiligung an den Einnahmen verlangen?
Das ist jetzt natürlich nur eine Einschätzung auf die schnelle. Ich denke, man sollte das alles mal gründlich prüfen und erst danach eine Entscheidung treffen.
EDIT: Ich habe gerade mal etwas recherchiert und zitiere mal von der Seite des BMJ:
"Haftungsrecht: Zwar haften die Mitglieder weder beim eingetragenen noch beim nichteingetragenen Verein persönlich für die Verbindlichkeiten des Idealvereins. Beim nichteingetragenen Verein haften die für den Verein handelnden Personen aber neben dem Verein auch persönlich für Rechtsgeschäfte, die im Namen des Vereins abgeschlossen werden (§ 54 Satz 2 BGB). Handelnde Person ist jede Person, die im Namen des Vereins direkt tätig wird und in irgendeiner Weise als Teil des Vereins in Erscheinung tritt."
Quelle: http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellscha ... nn=1955982
Es macht von der Haftung her also schon einen erheblichen Unterschied, ob ein eingetragener oder nicht eingetragener Verein vorliegt. Warum sollten die handelnden Personen eine persönliche Haftung riskieren?
Viele Grüße
Björn
das sehe ich etwas anders. Das Kernproblem sehe ich bei der Haftung. Bei einer GbR haften nach außen alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch.
Dabei stellt sich schon die Frage, wer überhaupt Gesellschafter ist. Ist das nur der Vorstand? Oder alle Mitglieder? Das würde bedeuten, dass jedes Mitglied voll mit dem eigenen Privatvermögen haften würde. Ich denke nicht, dass dieses Ergebnis gewollt ist. Und so ganz abwegig finde ich eine Haftung auch nicht: Was passiert, wenn auf der Jahrestagung jemand über ein Kabel stürzt und anschließend die IGP als Veranstalter verklagt?
Außerdem hat bei einer GbR jeder Gesellschafter den gleichen Anspruch auf Gewinn und Verlust. Wenn die IGP also ein "Plus" macht, können alle Gesellschafter verlangen, daran beteiligt zu werden. Außerdem kann nach § 723 BGB auch ein einzelner Gesellschaft die Gesellschaft kündigen und müsste dann wieder am Vermögen beteiligt werden. So lange alles glatt läuft, ist das auch kein Problem. Aber was passiert, wenn Mitglieder plötzlich eine Beteiligung an den Einnahmen verlangen?
Das ist jetzt natürlich nur eine Einschätzung auf die schnelle. Ich denke, man sollte das alles mal gründlich prüfen und erst danach eine Entscheidung treffen.
EDIT: Ich habe gerade mal etwas recherchiert und zitiere mal von der Seite des BMJ:
"Haftungsrecht: Zwar haften die Mitglieder weder beim eingetragenen noch beim nichteingetragenen Verein persönlich für die Verbindlichkeiten des Idealvereins. Beim nichteingetragenen Verein haften die für den Verein handelnden Personen aber neben dem Verein auch persönlich für Rechtsgeschäfte, die im Namen des Vereins abgeschlossen werden (§ 54 Satz 2 BGB). Handelnde Person ist jede Person, die im Namen des Vereins direkt tätig wird und in irgendeiner Weise als Teil des Vereins in Erscheinung tritt."
Quelle: http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellscha ... nn=1955982
Es macht von der Haftung her also schon einen erheblichen Unterschied, ob ein eingetragener oder nicht eingetragener Verein vorliegt. Warum sollten die handelnden Personen eine persönliche Haftung riskieren?
Viele Grüße
Björn
Re: Ist die IGP ein e.V.?
Hallo Björn,
die Vertragsbedingungen sind auf der Seite verfasst http://www.ig-phelsuma.de/ig-phelsuma/anmeldung/
auch bekommt man ein Schreiben im dem verfasst ist welche Verpflichtungen man eingeht, und das sind 20€, Nachzuchtstatistik abzugeben und sich mit einigen Interessanten Phelsumen-Ereignissen in der Zeitschrift oder bei den Tagungen durch ein Vortrag einzubringen.
Ich hoffe das ich nichts anderes unterschrieben habe.
Im Regelfall haftet der Vorstand.
Edit: Björn du hast recht
http://smc-elmshorn.de.tl/unterschied-i ... verein.htm
mfg Klaus
die Vertragsbedingungen sind auf der Seite verfasst http://www.ig-phelsuma.de/ig-phelsuma/anmeldung/
auch bekommt man ein Schreiben im dem verfasst ist welche Verpflichtungen man eingeht, und das sind 20€, Nachzuchtstatistik abzugeben und sich mit einigen Interessanten Phelsumen-Ereignissen in der Zeitschrift oder bei den Tagungen durch ein Vortrag einzubringen.
Ich hoffe das ich nichts anderes unterschrieben habe.
Im Regelfall haftet der Vorstand.
Edit: Björn du hast recht
http://smc-elmshorn.de.tl/unterschied-i ... verein.htm
mfg Klaus
Re: Ist die IGP ein e.V.?
Hallo,
das ist ja das was ich meine, aus meiner Sicht besteht da dringender Handlungsbedarf. Die IGP könnte eine GbR sein oder ein nicht eingetragener Verein (wahrscheinlicher). Aber letzten Endes besteht darüber eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Bei einem eingetragenen Verein wären alle Unsicherheiten beseitigt und ich sehe darin - insbesondere bezüglich der Haftung - nur Vorteile.
Viele Grüße
Björn
das ist ja das was ich meine, aus meiner Sicht besteht da dringender Handlungsbedarf. Die IGP könnte eine GbR sein oder ein nicht eingetragener Verein (wahrscheinlicher). Aber letzten Endes besteht darüber eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Bei einem eingetragenen Verein wären alle Unsicherheiten beseitigt und ich sehe darin - insbesondere bezüglich der Haftung - nur Vorteile.
Viele Grüße
Björn
- Arne Hartig
- Administrator
- Beiträge:64
- Registriert:Mo 09 Feb, 2004 18:13
Re: Ist die IGP ein e.V.?
Hallo Björn,
was hast du für ein Problem?
Die IGP fährt mit ihrem Status seit über 20 Jahren ganz hervorragend, und ich wüßte nicht warum sich daran auf einmal was ändern sollte...
Falls du aber damit Bauchschmerzen hast, wende dich doch bitte direkt an die IGP-Leitung!
Eine öffentliche Diskussion hier an dieser Stelle wird nichts bringen...
Daher schließe ich jetzt den Thread
Gruß, Arne
was hast du für ein Problem?
Die IGP fährt mit ihrem Status seit über 20 Jahren ganz hervorragend, und ich wüßte nicht warum sich daran auf einmal was ändern sollte...
Falls du aber damit Bauchschmerzen hast, wende dich doch bitte direkt an die IGP-Leitung!
Eine öffentliche Diskussion hier an dieser Stelle wird nichts bringen...
Daher schließe ich jetzt den Thread
Gruß, Arne