IG-Mitgliedschaft kein Problem

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sualk1964
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IG-Mitgliedschaft kein Problem

Beitrag von sualk1964 » Do 01 Mai, 2014 14:26

Hallo Mitglieder der IG-Phelsuma
ich habe mich mal in einem Juraforum über die Rechtsform informiert und denke das ich mich doch der IG anschließen kann ohne das mir ein Nachteil durch Einflüsse oder Fehler Anderer aus der IG entstehen kann, wenn ich es wie folgt formuliere:

Zitat aus einen Jura-Forum
„Grundsätzlich haftet jeder nur mit den Mitteln, die er der IG zur Verfügung gestellt hat, und darüber hinaus nur für das persönlich, was er persönlich tut bzw. woran er persönlich beteiligt ist.

Wer nochmals darüber hinaus andere bevollmächtigt, ihn zu vertreten (hier im Sinne eines Vorstands), kann von diesen auch in weiterem Umfang persönlich rechtlich verpflichtet werden.

Wer das vermeiden will, erteilt keine Vollmacht, erweckt nie den Eindruck, dass er Vollmacht erteilt habe, stellt bei jeder sich bietenden Gelegenheit klar, dass er keine Vollmacht erteilt hat, und wehrt sich inbesondere unverzüglich gegen jeden Versuch, dass ein anderer ihn ohne Vollmacht vertritt.

Einzige Rechtsquelle für diese Fragen ist das BGB. Andernfalls würde ich Suchmaschinen bemühen.“ Zitat Ende


Es gab hier zu mal ein Beitrag der eventuell für Irritationen sorgte, aber wer will schon Schwierigkeiten bekommen die andere verursacht haben.
Ich werde jetzt mit Herrn Ralph Budzinski telefonisch in Kontakt treten um die IG-Mitgliedschaft weiter bestehen zu lassen.
Gruß Klaus

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Ronny
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Re: IG-Mitgliedschaft kein Problem

Beitrag von Ronny » Do 01 Mai, 2014 22:32

häää, was soll denn das jetzt, was ist denn vorgefallen?
Keiner der IGler wird irgend jemanden angreifen oder denunzieren! Ich glaube, Ihr Frischlinge macht Euch selber gegenseitig die Hölle heiß, Ist wohl so ein Reviermarkierungs-Gehabe wie bei jungen Hunden.
Im Forum wird fast ausschließlich nur noch Geckokot gelabert, Wir ALTEN lesen es (sofern man es orthographisch zuordnen kann), lächeln und klicken einfach weiter. Leider gehört Dein Beitrag auch zu dieser Kategorie: "kaputtlach". Reiner Zufall, dass ich mich mal zu dieser Belanglossigkeit geäußert habe.

be happy
Ronny
http://www.phelsuma-friends.com
Kräht der Maulwurf auf dem Dach, liegt der Hahn vor lachen flach.

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sualk1964
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Re: IG-Mitgliedschaft kein Problem

Beitrag von sualk1964 » Fr 02 Mai, 2014 1:45

Dann weißt du ja wie es mit einer IG laut BGB läuft !? und klärst die Mitglieder auf im Falle der bis jetzt noch nie eingetreten ist (drei mal auf Holz geklopft) und das hat nichts mit jungen Wilde zu tun sondern mit deutschem Recht ;)
es gibt immer im leben ein erstes Mal und dann schreit einer auch als erstes.
Gruß Klaus
http://smc-elmshorn.de.tl/unterschied-i ... verein.htm
Unterschied Verein / Interessengemeinschaft

Der Verein ist eine urdemokratische Einrichtung. Die Entscheidungen werden nicht nur von zwei oder drei einzelnen Personen gefällt, sondern sie werden von allen Mitgliedern getragen. Für Schulden haftet ein Verein nur mit seinem Vermögen, die Haftung der einzelnen Mitglieder ist ausgeschlossen. Wenn Sie ein Projekt selber durchziehen, müssen Sie die ganzen finanziellen Risiken selber tragen. Wenn z.B. während einer eigenen Veranstaltung, durch den Betrieb von Schiffsmodellen, ein Zuschauer verletzt oder das Wasserbecken im Schwimmbad beschädigt bzw.verunreinigt wird, haftet der Verein nur mit seinem Vereinsvermögen. Die Haftung ist , im Gegensatz zur IG, auf das Vereinsvermögen beschränkt. Einzelne Vereinsmitglieder können nicht haftbar gemacht werden. Als Verein wirken Sie glaubwürdiger, seriöser. Das kann für die finanzielle und ideelle Unterstützung von Vorteil sein. Wenn jemand Geld spenden will, tut er oder sie das lieber an einen Verein, als an eine Privatperson. Sie weiss, dass es dann niemand in die eigene Tasche stecken kann. Es gibt viele Geldgeber, z.Bsp. Gemeinden, welche nur Vereine und keine Privatpersonen unterstützen. Ein Verein ist weniger von einzelnen Personen abhängig, wenn jemand austritt, besteht der Verein trotzdem weiter. Die Gründung eines Vereins benötigt Vorarbeit. Die Gründungsmitglieder müssen sich einigen, was der Verein genau will und wie er zu organisieren ist. Ein Verein braucht Leute, welche ihn führen. Das sind vor allem die Vorstandsmitglieder, dieser arbeitet in der Regel unbezahlt. Ein Verein und seine Mitglieder müssen auch nach der Gründung gepflegt werden. Ohne einen gewissen zeitlichen und administrativen Aufwand geht das nicht. Es ist auch nicht immer einfach, nicht alleine entscheiden zu können und Konsenslösung zu suchen.
Bei einer IG sieht das alles ganz anders aus.
Eine Interessengemeinschaft ist keine gesetzlich definierte Rechtsform, insbesondere ist sie kein Verein. Aus diesem Grunde gibt es auch für eine IG keine Gesetze. Eine Interessengemeinschaft ist in der Regel als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) aufzufassen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür findet man in den §§ 705-740 BGB. Eine GbR kann jeden beliebigen, nicht gesetzlich verbotenen Zweck verfolgen. Die Gesellschafter (hier die Mitglieder der IG) haften grundsätzlich persönlich (also mit ihrem Privatvermögen) als Gesamtschuldner (also alle gemeinsam, ein Gläubiger kann seine Forderungen an einen beliebigen Gesellschafter richten, der sie zu erfüllen hat und versuchen kann, sie anteilig von den übrigen Gesellschaftern zurückzuerhalten). Die Geschäftsführung wird in der Regel von allen Gesellschaftern gemeinsam ausgeübt, kann aber auch einem oder mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern übertragen werden. Eine GbR darf Gewinne erzielen, ist aber selbstverständlich auch steuerpflichtig, muss also ihre Gewinne versteuern.

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Björn
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Re: IG-Mitgliedschaft kein Problem

Beitrag von Björn » Fr 02 Mai, 2014 9:10

sualk1964 hat geschrieben: Eine Interessengemeinschaft ist keine gesetzlich definierte Rechtsform, insbesondere ist sie kein Verein. Aus diesem Grunde gibt es auch für eine IG keine Gesetze. Eine Interessengemeinschaft ist in der Regel als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) aufzufassen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür findet man in den §§ 705-740 BGB.
Ich habe das in Bezug auf die IGP auch schon recherchiert und das ist nicht richtig. Eher passend ist der nicht eingetragene Verein.

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Re: IG-Mitgliedschaft kein Problem

Beitrag von sualk1964 » Fr 02 Mai, 2014 9:48

Danke Björn,
dann ist es doch gut mal es in Schriftform zu erläutern damit sich solche wie ich nicht unsicher fühlen müssen wenn Mitglieder solche "Provokationen" in den Raum schmeißen ;)
ich hoffe es wird mal etwas Handfestes verfasst, damit Klarheit herrscht für Frischlinge und sich keiner kaputt lachen muss.
mfg Klaus

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Re: IG-Mitgliedschaft kein Problem

Beitrag von Tomboy » Fr 02 Mai, 2014 13:37

wenn du dir unsicher bist, warum willst du dann eintreten?
ist doch freiwillig.
mfg Thomas
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Re: IG-Mitgliedschaft kein Problem

Beitrag von sualk1964 » Sa 03 Mai, 2014 1:59

Ich bin mir nicht mehr unsicher denn ich habe mich informiert,
nur sollten die die hier die Kompetenz haben auch entsprechend argumentieren können über die Haftung oder Rechtsform der IG.
Aber wenn ihr/du so sicher seid dann könnt ihr/du doch als Rechtsbeistand die IG vertreten und die Unwissenden so aufklären das keine Unsicherheit aufkommt und nicht nur mit Worten "es ist bis jetzt noch nichts passiert".
Ich wünsche noch ein schönes WE.

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