Meldepflicht für grandis

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georg79
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Meldepflicht für grandis

Beitrag von georg79 » Do 28 Aug, 2008 10:55

Anschließend an Herkunftsnachweis für grandis.

Hier einige Informationen welche ich nun von meiner Artenschutzbehörde bekommen habe.

www.Wisia.de ist ein von Ämtern anerkanntes und deutschlandweit genuztes Verzeichnis nach dem Behörden verfahren.
Das lezte Update bei Wisia fand August 2008 statt.
Unter dem Suchbegriff Phelsuman tauchen 2 Seiten auf, die dort genannten Phelsumen beziehen alle ihre jeweiligen Unterarten mit ein.
Im übrigen basiert die Schutzstatussuchmaschiene beim DGHT ebenfalls auf Wisia.

Kurzum, auf Seite 1 ganz oben findet man z.b. Phelsuma madagascariensis, dies bezieht alle mad Unterarten mit ein und demnach sind alle mad nach Anhang B meldepflichtig, auch die welche in Wisia nicht aufgeführt sind.
Allerdings ist in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung der Phelsuma madagscariensis und der Phelsuma laticauda nicht mehr meldepflichtig da sie mit dieser Anlage aus dem Anhang B weggefallen sind, und diese Anlage wird bei Wisia aus welchen Gründen auch immer nicht geführt.
Das spielt für mich keine Rolle, denn die Anlage 5 und andere habe ich immer griffbereit und schau kurz rein----SO DAS AMT.
Weiter schließt die Anlage 5 nicht nur mad ein sondern ebenfalls alle mad Unterarten. Somit ist auch z.b. der kochi nicht meldepflichtig
Auf Seite 2 der Phelsumen bei Wisia ist ganz unten die Fußnote 33 zu finden, bei einem Klick darauf findet man "Ausgenommen sind die Arten des Anhangs A" darüber steht EG-Verordnung 312/08.
Das 08 steht für das Jahr 2008. Somit gibt es eine neue Verordnung, welche allerdings noch nicht amtlich ist. Der Grund dafür ist, dass diese EG-Verordnung in Brüssel verabschiedet wird und dann in deutschland an die jeweiligen Gesetze und Verordnungen angepasst werden muss bzw. umgekehrt.
Kurz zur erläuterung:
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen hat z.b. ein Tier nach III gelistet, dies muss dann in die EG-Verordnung übernommen werden und geht dann weiter an die jeweiligen Länder. Da deutschland mehrere Gesetze und Verordnungen hat müssen diese dementsprechend angepasst werden. Allerdings kann es in Deutschland Abweichungen des Woshingtoner Artenschutzübereinkommens und oder der EG-Verordnung geben. Diese Abweichungen dürfen aber nur verschärft zutreffen.
Das heist das ein WA II Tier in der BArtSchV nicht Anhang C sein darf es aber unter Anhang A geführt werden darf sofern dies nicht bereits schon in der EG-Verordnung festgesezt wurde.
Und dies ist Regierungssache der BRD welche dies dann an die jeweiligen Regierungspresidien weiterleitet und anschließend bei den Ämtern landet.

So nun zu Phelsuma grandis / P. mad grandis.
Da alle Phelsumen, ausgenommen die in der Anlage 5 meldepflichtig sind ist der Phelsuma madagascariensis grandis nicht meldepflichtig.
Ist der wissenschaftliche Name nun geändert und man stellt einen Herkunftsnachweis auf Phelsuma grandis aus, so ist er meldepflichtig da alle Phelsumen, Außnaheme die in Anlage 5 genannten meldepflichtig sind.
Da es ja jezt eine neue Verordnung gibt, nämlich die EG-Verordnung 312/08 könnte es sein dass diese Namensänderung von mad grandis in grandis dort gelistet und deren Schutzstatus geregelt ist.
Da es aber eine EG-Verordnung ist und somit keine Gesetze außer kraft setzen kann (Unterschied zwischen Verordnung und Gesetz) muss dies erst an die deutschen Gesetze angepasst werden.

Kauderwelsch wo ich selber mehrmals nachfragen musste.
Aber das bedeutet im Grunde nix anderes als:
Fall 1
Man hat einen Herkunftsnachweis wo Phelsuma madagascariensis grandis drauf steht. Somit laut Anlage 5 nicht meldepflichtig
Fall 2
Man hat einen Herkunftsnachweis wo Phelsuma grandis drauf steht. Somit laut deutschen Gesetzen (weil bis auf die in den Anlagen von der Meldepflicht ausgenommenen Arten alle Phelsuman meldepflichtig sind) meldepflichtig.
Dies gilt aber nur in so weit, bis die EG-Verordnung 312/08 wo die Namensänderung und deren Schutzstatusregelung aufgeführt ist in deutsche Gesetze und deren Verordnungen übernommen wurden.

So wurde mir das heute von meiner Artenschutzbehörde und dem leiter des Veterinäramtes bei ner Tasse Kaffee erklärt.

Grüße
2.3 Phelsuma klemmeri
1.1 Phelsuma grandis
4.4 Pantherophis g. guttatus
2.5 L 134 (sp. peckoltia)
1.0 Python molurus bivittatus
0.1 Epicrates c. chenchria
1.1 Dendrobates leucomelas
0.2 Lepidodactylus lugubris

georg79
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Beitrag von georg79 » Do 28 Aug, 2008 14:57

nielsf hat geschrieben:na dann georg,

dann hast es ja dann raus wie du mit deinen grandis verfahren kannst!

langer text um mehrfach genanntes und bekanntes!!!!!!!!!!!!!!
aber naja ................

gruß niels
Ich habs schon lange raus, wollte nur Gewissheit vom Amt haben und es mal klar und deutlicher zusammenfassen als es wo anders steht.
Den dieses Ganze wirrwar und hin und her im anderen Thread ist nach meinem Empfinden keine wirkliche Aufklärung gegenüber gewissen die da nicht so invollviert sind.
Und für einen Neueinsteiger sollte dies sehr aufschlussreich sein.
Und das ist das was in Foren allgemein immer vergessen wird, nämlich das nicht jeder über gewisses Bescheid weis und so manche Threads gar nicht erst bis zum fünften Beitrag liest weil.....

Ist es denn so schwer dahingehend etwas Verständnis aufzubringen?!
2.3 Phelsuma klemmeri
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guntheri
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Beitrag von guntheri » Do 28 Aug, 2008 15:42

@georg79,in diese "Wiesia"liste fehlt phelsuma rosagularis,bedeutung?Es macht mir immer spaß zu lesen was so alles lauft bei euch in Deutschland,gesetzlich,ambtlich und so,glucklicherweise ist das bei uns ein bisschen lockerer.Du hast auch recht gehabt mit die F1 geschichte im andere topic.

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Marcel1980
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Beitrag von Marcel1980 » Fr 29 Aug, 2008 8:35

Ich als Neuling in der Phelsumenwelt finde das sehr interessant das nur durch ein geschriebner Name die Meldepflicht besteht oder nicht.
Bei meinen beiden herkunftsnachweisen steht nun Phelsuma grandis und so wie ich das jetzt verstanden habe nicht meldepflichtig.
Was ich gut finde denn ich habe keine Lust auf Ämter und Beamte :lol:

1.1.0 Phelsuma, ornata
1.1.0 Lygotactylus williamsi
1.1.0 Sphaero. torrei, Sphaero. nigropunctatus ocujal
1.1.0 Gonatodes ocellatus, ceciliae, alb fusus, vittaus, caudiscutatus, daudini, machelae

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nielsf
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Beitrag von nielsf » Fr 29 Aug, 2008 8:51

moin,
la das stimmt wohl so!
ich habe aber auch laticauda laticaude, die sind auch nicht meldepflichtig.
da ich aber auch meldepflichtige tiere habe führe ich sie einfach immer mit auf falsch kann das nicht sein und das amt hat sich auch nochnicht beschwert.
gruß niels
PHELS.HIELSCHERI 0.1.3
PHELS.lat.lat 1:1
PHELS.LAT.ANGULARIS 1.1.5
PHELS.ORNATA 1.1
PHELS.STANDINGI 2:2
PHELS.cepediana 1.1

http://phelsumen-holzminden.npage.de
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georg79
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Beitrag von georg79 » Fr 29 Aug, 2008 13:21

georg79,in diese "Wiesia"liste fehlt phelsuma rosagularis,bedeutung?
Die Bedeutung liegt darin, dass es auch nur ein vom Menschen geführtes Verzeichnis ist und nicht unbedingt in jeder Gattung alle namentlich genannt werden.
Aber dafür gibt es die Fußnote auf der lezten Seite wo man in der ersten Spalte rot unterlegt Pheluma spp. lesen kann die unter Anhang B fallen.
Also die gesamte Gattung Phelsuma ist nach Anhang B meldepflichtig, es sei denn das gewisse Anlagen einzelne dafon befreien, mit der Ausnahme der unter Fußnote 33 zu findendem Vermerk (Ausgenommen sind die Arten des Anhangs A).
Es macht mir immer spaß zu lesen was so alles lauft bei euch in Deutschland,gesetzlich,ambtlich und so,glucklicherweise ist das bei uns ein bisschen lockerer.
Ja Deutschland ist hinsichtlich den Gesetzen eh eine Bürokratie für sich.
Hab mir sagen lassen das es in Österreich ebenfalls solche Artenschutzbestimmungen gibt, nur das dort anscheinend nix gemeldet werden mus, weder Anhang B noch Anhang A...
Frag mich nur wie die dort das prüfen wollen wenn mans nicht melden muss :?: :shock: :?:
Du hast auch recht gehabt mit die F1 geschichte im andere topic.
Ich weis das ich da recht habe, denn die welche mir dies erklärt haben machen sowas beruflich. Will dahingehend auch keinen Streit anfangen oder jemanden angreifen, aber es ist doch wunderlich wie man manchmal behandelt wird oder was man sich so gefallen lassen muss nur weil jemand oder andere etwas nicht wissen oder vieleicht falsch verstanden haben.
Wie man aber sehen kann ist diese Debatte nach selbst fast 2 Jahren wo es damals angefangen hat (akls ich verlautet habe, dass ich ein Pärchen Phelsuma klemmeri F1 habe) immer noch für manche nicht nachvollziebar.

Etwas Offtopic:
Es gibt Personen, die halten sich nicht gerade in Reptilienforen oder ähnlichem auf. Diese machen sowas teilweise beruflich. Deren Tiere werden nicht gerade auf dhd oder über Züchterlisten und Co angeboten, geschweigedenn an Hobbyterrarianer was wir ja alle sind abgegeben.
Diese und ähnliche Tiere gibt es bei denjenigen fast nur zum Tausch von gleichwertigen bzw. werden nur unter Gleichgesinnten abgegeben.
Mag sein das ich dahingehend ein riesen Glückspilz bin und mir eben einer solcher mir diese besorgt hat.
Aber es hat auch noch niemand an diverse Berichte gedacht wie z.b.:
klemmeri mit Häutungsproblemen
klemmeri im Ei abgestorben
klemmeri schlupfrate sinkt
klemmeri legt Wachseier ab
usw.
Den komischer Weise habe ich persönlich bei meinen klemmeri und deren Nachzuchten von Anfang an absolut keinerlei dieser oder ähnlicher Vorfälle bisher gehabt.
Aber dies nur am Rande, ist ja ein anderes Thema.

So wieder ontopic:
Ich als Neuling in der Phelsumenwelt finde das sehr interessant das nur durch ein geschriebner Name die Meldepflicht besteht oder nicht.
Bei meinen beiden herkunftsnachweisen steht nun Phelsuma grandis und so wie ich das jetzt verstanden habe nicht meldepflichtig.
Absolut richtig.
Allerdings muss hier jeder etwas aufpassen, denn wird dies amtlich in Phelsuma grandis geändert. Z.b. durch eine benennung in der Verordnung 312/08 so ist diese Namensänderung amtlich und dann muss man sie wieder melden. Auch wenn auf dem Herkunftsnachweis mad grandis steht. Also abwarten was in dieser Verordnung stehen wird.

Allerdings wäre dies meines Erachtens blödsinn, denn diese Phelsuman sind ja gerade aus der meldepflicht gefallen, weil es regelmäßig ne Menge Nachzuchten gibt und die Behörden aufgrund der Masse an Jungtieren es nicht mer für nötig gehalten haben diese zu melden zu müssen.
Daher würden sich die Behörden ins eigene Fleisch schneiden wenn diese wieder meldepflichtig werden würden, dann gäbe es nämlich mal ne satte Zahl an E-Mails, Anrufe und Post für die Behörden.
Was ich gut finde denn ich habe keine Lust auf Ämter und Beamte
Lust spielt da weniger eine Rolle. Wenn mans machen muss kommt man nicht drumrum.
Und sofern man freundlich ist und die Beamten fragt wie sie diese Meldungen usw. denn haben wollen gibts oft keine Probleme.
Immer wieder hört man davon das Leute mit ihrem Amt dies bezüglich Probleme haben...
Ich persönlich denke da an 2 Möglichkeiten (aber auch nur spekulativ).
1. Der Hobbyterrarianer denkt er kann den Beamten was vormachen und verhält sich dementsprechend. Naja so wie man in den wald reinruft so kommts meistens zurück.
Was meiner Meinung nach die Mehreheit dieser Fälle sein könnte.
2. Der oder die Beamten haben keine Ahnung. Aber das ist irellevant, denn es gibt in jedem Bezirk mehrere Amtstierärzte und Veterinäre an die man sich dann freundlich wenden kann und einem sicherlich nicht die Auskunft verwähren.
Was auch immer wieder vorkommt, aber der BNA sowie der DGHT sich seit Jahren bemühen die Beamten dahingehend zu schulen.

Selbst meine Beamtin, obwohl sie regelmäßig dies bezüglich Seminare und Schulungen besucht gesteht dass sie sich nicht soooo auskennt wie ich
Und wenn Sie zweifel hat sie sich an diverse wendet wie z.b. eine Reptilienspezialistin in Sachen Tierheilkunde die mit dem Amt sehr eng zusammenarbeitet......

Fazit:
Es gibt solche und solche Ämter.
Es gibt aber auch solche und solche Terrarianer.
Von den Ämtern kann man nicht in Foren lesen, so ein bekloppter Terrarianer. Aber von Terrarianern kann man immer lesen so ein beklopptes Amt oder ähnliches :wink:

Grüße

Grüße
2.3 Phelsuma klemmeri
1.1 Phelsuma grandis
4.4 Pantherophis g. guttatus
2.5 L 134 (sp. peckoltia)
1.0 Python molurus bivittatus
0.1 Epicrates c. chenchria
1.1 Dendrobates leucomelas
0.2 Lepidodactylus lugubris

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