nun ist es aber so, dass, um eine solche transaktion legal durchzuführen etwas papierkram erledigt werden muss:
Sehr geehrter Herr thha
Danke für Ihre Anfrage.
phelsuma madagascariensis ist in Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens aufgeführt. Sie benötigen daher eine Einfuhrbewilligung unseres Amtes. Das Gesuchsformular finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bvet.admin.ch/themen/handel_ ... ml?lang=de
Ihr Lieferant in Deutschland muss bei seiner Artenschutzbehörde (Amt in, Bonn) ein CITES Ausfuhrzeugnis beantragen. Dies ist zwingend für die Einfuhr in die Schweiz.
Mit freundlichen Grüssen
Antje Spinthiropoulos
Leiterin Infodesk
Bundesamt für Veterinärwesen
Bereich Kommunikation
Schwarzenburgstrasse 155, CH-3003 Bern
Telefon +41(0)31 323 3033,
Telefax +41(0)31 323 8570
<mailto:info@bvet.admin.ch>
<http://www.bvet.admin.ch/>
nun zu meiner frage: hat jemand erfahrung hiermit? die schweizer behörde hat innert stundenfrist auf mein email geantwortet - ich bin also guter dinge, dass diese meinen antrag zügig bearbeiten würde. mit wieviel zeit muss man bei der deutschen behörde rechnen, um das CITES ausfuhrzeugnis zu erhalten? was für unterlagen/papiere benötigt man, um dieses ausfuhrzeugnis zu erhalten?
vielen dank schon mal für eure antworten.