Änderungen in der Bundesartenschutzverordnung-> Meldepfli

Dieser Bereich des Forums dient zum Gedankenaustausch über unsere gemeinsamen Pfleglinge, die Taggeckos. Hier können Fragen gestellt werden, über die unsere Berichte keine Auskunft geben oder über die man vertieft etwas erfahren möchte. Dinge, die einem in der täglichen Beobachtung der Tiere aufgefallen sind, können hier zur Diskussion gestellt werden. Alle Besucher dieser Seite sind herzlich eingeladen sich mit Fragen und Antworten am Forum zu beteiligen.
Antworten
Benutzeravatar
Mischa Heintze
Beiträge:67
Registriert:Mo 09 Feb, 2004 17:03
Wohnort:Berlin
Kontaktdaten:
Änderungen in der Bundesartenschutzverordnung-> Meldepfli

Beitrag von Mischa Heintze » Di 21 Dez, 2004 12:18

Hallo liebe Geckoliebhaber,

folgende Mitteilung hat vor kurzem die DGHT herausgegeben.
Zusammenfassung: Im Grunde geht es darum, dass in Terrarienhaltung besonders oft nachgezüchtete Tiere (im Fall der Phelsumen sind das Phelsuma madagascariensis und Phelsuma laticauda, Unterarten werden nicht genannt) in Zukunft der zuständigen Landesbehörde nicht mehr angemeldet werden müssen. Ob trotzdem weiterhin ein Herkunftsnachweis für die Haltung nötig ist, ist mir noch unklar.


Bundesrat: Weihnachtsgeschenk für DGHT-Mitglieder

(20.12.04) Rechtzeitig zu Weihnachten hat der Bundesrat die Neufassung der
Bundesartenschutz-Verordnung verabschiedet. Nach jahrelangem Tauziehen
knallten am Freitag im Umweltministerium - aber auch bei der DGHT - die
Sektkorken!
Mit der Veröffentlichung der Verordnung - voraussichtlich Mitte Januar 2005
- können nunmehr Reptilien geschützter Arten ganz offiziell per
Fotodokumentation "gekennzeichnet" werden. Besonders die Schildkrötenfreunde
und Tierschützer dürften erleichtert sein. Bis jetzt musste den Tieren
eigentlich ein tierschutzwidriger Transponder, ein Mikrochip, eingepflanzt
werden. Die DGHT hatte sich in den vergangenen Jahren unermüdlich für eine
Änderung eingesetzt.

Eine weitere Änderung betrifft die Anlage 5 zur BArtSchV. Hier sind
diejenigen Arten aufgeführt, die so häufig im Inland gezüchtet werden, dass
die Gefahr einer illegalen Naturentnahme sehr gering ist. Die Haltung von
Tieren dieser Arten muss der Behörde nicht mehr angezeigt werden. In der
Begründung heißt es: "In den letzten Jahren hat es eine starke Zunahme der
Haltung von Reptilien und Amphibien gegeben. Die im Änderungsvorschlag
genannten Arten werden sehr häufig in Privathaushalten gehalten und
regelmäßig vom Zoohandel angeboten. Neben Nachzuchten werden zusätzlich
große Mengen dieser Arten legal eingeführt. Durch das große Angebot und die
damit verbundenen relativ geringen Preise ist der Anreiz für eine illegale
Naturentnahme sehr gering."
Damit wird in Artikel 1 die Anlage 5 wie folgt geändert:
a) Im Abschnitt "Reptilia Kriechtiere" werden die Zeilen
Iguana iguana Grüner Leguan
Python regius Königspython
Boa constrictor constrictor Abgottschlange
Boa constrictor imperator Abgottschlange
Phelsuma madagascariensis Madagascar-Taggecko
Phelsuma laticauda

eingefügt.
b) Im Abschnitt "Amphibia Lurche" werden die Zeilen
"Dendrobates auratus Goldbaumsteiger
Dendrobates azureus Blauer Pfeilgiftfrosch
eingefügt.
Das ist ein weiterer Erfolg der Vernunft für die Terraristik. Der 1.
Vorsitzende der DGHT, Ingo Pauler, fordert bereits seit Jahren, sehr häufig
nachgezüchtete Arten in Anhang 5 aufzunehmen, um Terrarianerinnen und
Terrianern - aber auch den Behörden - das Leben zu erleichtern. Die Aufnahme
der oben genannten Arten versteht er als ersten Schritt.

In diesem Zusammenhang dankt Pauler den DGHT-Mitgliedern, ohne deren
finanzielle Unterstützung durch die Mitgliedschaft in der DGHT die
erfolgreiche - aber manchmal auch schwierige und Ausdauer erfordernde -
Lobbyarbeit für die Reptilien und Amphibien nicht möglich wäre. "Die DGHT
ist groß genug, um als kompetenter Gesprächspartner für Behörden und Politik
den Tierschutz und die Terraristik in Deutschland und Europa voran zu
bringen."
Nun freilich starren Sinnes zu behaupten, daß das, was ich gesprochen habe, auch unbedingte Wahrheit sei, das schickt sich nicht für einen, der zu denken pflegt.
- Plato ~400 v.Chr. -

Antworten