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Nachweispflichtig/Meldepflichtig

Verfasst: Mo 14 Nov, 2016 7:01
von Midgardwolf
Hallo,

wäre mal jemand so freundlich und würde mir eine amtstaugliche Definition der Begriffe : NACHWEIPFLICHTIG/MELDEPFLICHTIG geben ?? Und was genau das beinhaltet..bedeutet..Ich schätze der hießige Amtmann kann das nicht so richtig verstehen und meine Worte finden Aufgrund persönlicher Abneigung nicht so den passenden Ton :)

Danke...

Re: Nachweispflichtig/Meldepflichtig

Verfasst: Mi 23 Nov, 2016 11:05
von taggecko-phelsuma
Nachweispflichtig: Du musst den Nachweis erbringen, dass die Tiere rechtens erworben sind. Beim Erwerb solltest du vom Verkäufer die notwendigen Papiere erhalten, musst diese Tiere jeoch beim Amt nicht anmelden. Auf Anfrage jedoch musst du belegen können, dass die Tiere legal erworben wurde. z.B. in DE gültig für Phelsuma laticauda.
Meldepflichtig: Alles unter "Nachweispflichtig" beschriebene plus Meldung beim Amt.

Phelsuma laticauda und Phelsuma grandis stehen beide nach wie vor auf der Artenschutzliste, liest man die Bedingungen jedoch durch, gehört letztendlich die Meldepflicht immer noch dazu.
Die deutschen Behörden verzichten aber derzeit aufgrund der vielen NZ auf Meldung; jedoch nicht auf Nachweis. Also immer die Papier bereit halten; wer weiss wann dies wieder geändert wird.

Re: Nachweispflichtig/Meldepflichtig

Verfasst: Fr 25 Nov, 2016 19:38
von Tomboy
Ist so nicht ganz richtig bezüglich der grandis.
Die Gesetzeslage ist derzeit die, das aufgrund des Artenstatus seit 2007 der grandis " meldepflichtig" ist. So steht geschrieben das Phelsuma madagaskariensis von der Meldepflicht ausgenommen ist. grandis ist aber nicht mehr madagaskariensis.
Jetzt liegt es im ermessen der einzelnen Bundesländer wie sie damit verfahren. In Niedersachsen ( bei mir Hannover) sind sie meldepflichtig.