Gesetzliche Vorgaben
Verfasst: Di 06 Mai, 2014 16:35
Hallo, wir sind seit kurzem stolze Besitzer von 3 kleinen Babys. Als ich die Freude darüber mit einem Kollegen teilen wollte, meinte dieser: " Ich darf nicht züchten, mache mich damit strafbar! " Völlig geschockt wende ich mich nun an Euch und hoffe auf dienliche Informationen.
Hier die Fakten:
1. beide Elterntiere stammen von einem Züchter und haben Papiere
2. beide Elterntiere sind von mir ordnungs - und fristgemäß bei der zuständigen Behörde angemeldet
3. bei 3 Tieren würde ich noch von keiner Zucht sprechen
4. über eine Abgabe oder einen Verkauf hat noch niemand nachgedacht, da sie erst einmal die nächsten Wochen und Monate gedeihen müssen und groß werden wollen
5. die babys stammen aus keinem Inkubator, sondern wurden unter natürlichen Terrarienbedingungen geboren, wobei das erste Doppelgelege vom 26.12. stammt und niemand mehr damit gerechnet hat, dass es überhaupt befruchtet ist und doch haben sich dort kleine Geckos entwickelt und sind nach einer extrem langen Zeit geschlüpft ( 30.04./01.05. )
Meine Fragen:
1. ab wann spricht man von einer Zucht?
2. was muß ich gesetzlich beachten, um mich nicht strafbar zu machen?
3. ab welchem Alter werden die Jungtiere bei den Ämtern gemeldet?
Ich wäre Euch für dienliche Informationen sehr dankbar und bin schon gespannt auf Eure Antworten. Leider hält sich die Freude über den kleinen Nachwuchs durch die doch sehr konfuse Aussage in Grenzen und ich hoffe Ihr könnt das Ganze aufklären.
Danke schön an alle die sich melden.
Hier die Fakten:
1. beide Elterntiere stammen von einem Züchter und haben Papiere
2. beide Elterntiere sind von mir ordnungs - und fristgemäß bei der zuständigen Behörde angemeldet
3. bei 3 Tieren würde ich noch von keiner Zucht sprechen
4. über eine Abgabe oder einen Verkauf hat noch niemand nachgedacht, da sie erst einmal die nächsten Wochen und Monate gedeihen müssen und groß werden wollen
5. die babys stammen aus keinem Inkubator, sondern wurden unter natürlichen Terrarienbedingungen geboren, wobei das erste Doppelgelege vom 26.12. stammt und niemand mehr damit gerechnet hat, dass es überhaupt befruchtet ist und doch haben sich dort kleine Geckos entwickelt und sind nach einer extrem langen Zeit geschlüpft ( 30.04./01.05. )
Meine Fragen:
1. ab wann spricht man von einer Zucht?
2. was muß ich gesetzlich beachten, um mich nicht strafbar zu machen?
3. ab welchem Alter werden die Jungtiere bei den Ämtern gemeldet?
Ich wäre Euch für dienliche Informationen sehr dankbar und bin schon gespannt auf Eure Antworten. Leider hält sich die Freude über den kleinen Nachwuchs durch die doch sehr konfuse Aussage in Grenzen und ich hoffe Ihr könnt das Ganze aufklären.
Danke schön an alle die sich melden.